Design

Was ist ein Design oder Geschmacksmuster?

Ein Design oder auch Geschmacksmuster dient dazu, die äußere Erscheinungsform eines Produkts zu schützen. Dies kann beispielsweise für Möbelstücke, Kleidungsstücke, Verpackungen oder grafische Symbole gelten. Geschützt werden die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Maßgeblich sind insbesondere Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur, Werkstoffe sowie Verzierungen. Zu den „Erzeugnissen“ zählen unter anderem Verpackungen, grafische Symbole und typografische Schriftzeichen. Im Wettbewerb ist das Design oft das zentrale Unterscheidungsmerkmal, das Kaufentscheidungen maßgeblich beeinflusst. Unternehmen können ihre Produkte damit im Markt eindeutig positionieren und schützen.

Designs

Schutzvoraussetzungen für ein Design

Damit ein Design rechtlich geschützt werden kann, muss es neu und eigenartig sein. Diese Voraussetzungen gelten auch für Teile komplexer Erzeugnisse, aber nur unter der Voraussetzung, dass die betreffenden Merkmale bei bestimmungsgemäßer Verwendung sichtbar bleiben.

Neuheit

Neuheit bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung kein identisches Design veröffentlicht wurde. Offenbarungen durch den Entwerfer oder dessen Rechtsnachfolger in den letzten 12 Monaten vor dem Anmeldetag sind unschädlich.

Eigenart

Es liegt Eigenart vor, wenn das Design beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorruft. Dabei ist der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers zu berücksichtigen.

Ein Schutz ist ausgeschlossen, wenn das Design ausschließlich technisch bedingt ist oder gegen die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten verstößt.

Anmeldung und Eintragung eines Designs

Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – für internationalen Schutz bestehen weitere Möglichkeiten, etwa über das EUIPO oder WIPO. Im Anmeldeverfahren findet durch das Anmeldeamt keine materielle Prüfung von Neuheit und Eigenart statt; zurückgewiesen wird die Designanmeldung jedoch u.a., wenn der Gegenstand kein „Design“ im Rechtssinne ist oder bestimmte Ausschlussgründe (z.B. öffentliche Ordnung/Embleme) greifen. Essenziell ist eine möglichst eindeutige und vollständige Darstellung des Designs bei der Anmeldung, da der Schutzumfang durch die eingereichten Abbildungen definiert wird. Maßgeblich sind ausschließlich die in der Anmeldung sichtbar wiedergegebenen Merkmale. Die Wahl farbiger oder schwarz‑weißer Wiedergaben ist daher strategisch bedeutsam.

Recherche und Verteidigung

Vor der Anmeldung ist eine eingehende Recherche nach bestehenden Designs ratsam. Vor der Anmeldung ist eine eingehende Recherche nach bereits bestehenden Designs ratsam. So lassen sich Kollisionen mit bereits geschützten Gestaltungen vermeiden und die Erfolgschancen für die eigene Anmeldung werden verbessert. Da eingetragene Designs ungeprüft sind, ist eine belastbare, fachliche Vorprüfung von Neuheit und Eigenart besonders wichtig. Auch nach der Eintragung ist eine regelmäßige Marktbeobachtung unerlässlich, um die eigene Designposition zu sichern und Abwehrstrategien gegen eventuelle Rechtsverletzungen aufzubauen.

Nichtigkeit und Löschung

Ein eingetragenes Design kann in einem Nichtigkeitsverfahren wieder gelöscht werden, wenn es beispielsweise keine Neuheit oder Eigenart besitzt, rein technisch bedingt ist oder die Anmeldung unberechtigt erfolgt ist.

Absolute Nichtigkeitsgründe (z.B. fehlende Schutzvoraussetzungen, gesetzliche Ausschlussgründe) kann jedermann geltend machen; relative Nichtigkeitsgründe (Kollision mit älteren Rechten, z.B. Urheberrecht, älteres Design, Markenrechte) nur die jeweiligen Rechtsinhaber. Der Schutz erlischt außerdem, wenn die Schutzdauer nicht verlängert wird oder die Aufrechterhaltungsgebühren nicht bezahlt werden.

Internationaler Schutz

Für Unternehmen, die ihre Produkte weltweit anbieten, besteht die Möglichkeit, Designs international zu schützen, zum Beispiel über das Haager Musterabkommen (WIPO) oder über das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim EUIPO.

Vorteile einer Designanmeldung

Designschutz ist ein wirksames Instrument, um Ihre gestalterische Einzigartigkeit zu wahren und Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, kreative Leistungen exklusiv zu nutzen, Nachahmungen zu verhindern und die Wettbewerbsposition Ihres Unternehmens nachhaltig zu stärken. Das eingetragene Design gewährt ein ausschließliches Benutzungsrecht (u.a. Herstellung, Angebot, Inverkehrbringen, Ein-/Ausfuhr, Gebrauch, Besitz) gegenüber Designs, die beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck hervorrufen. Von der Recherche über die Anmeldung bis hin zur internationalen Schutzstrategie und Verteidigung Ihres Designs profitieren Sie von einer professionellen Beratung durch einen Patentanwalt oder Fachanwalt.

Als zugelassener European Trademark and Design Attorney berate ich Sie gerne.

Kooperation mit Schneiders & Behrendt

In Zusammenarbeit mit der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Schneiders & Behrendt steht für Designs ein internationales Netzwerk aus Fachleuten zur Verfügung, um den Schutz der Designs weltweit zu gewährleisten.

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