Was ist eine Marke?
Eine Marke ist das zentrale Instrument zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie ermöglicht deren unverwechselbare Identifizierung am Markt und einen exklusiven Schutz. So werden Produkte und Dienstleistungen zuverlässig von denen anderer Anbieter unterschieden. Zugleich erwirbt der Inhaber ausschließliche Rechte, die den geschäftlichen Erfolg langfristig absichern und eine Durchsetzung gegen Rechtsverletzer ermöglichen.
Markenformen
Gemäß § 3 Abs. 1 MarkenG können verschiedene Arten von Zeichen als Marke geschützt werden. Dazu zählen insbesondere Wörter (einschließlich Personennamen), Bilder, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen (wie die Form einer Ware oder deren Verpackung), Farben und Farbzusammenstellungen sowie andere besondere Aufmachungen.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Zeichen geeignet sind, die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Schutzhindernisse und weitere Ausschlüsse
Es ist zu beachten, dass nicht jedes Zeichen automatisch schutzfähig ist. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens prüfen die Markenämter das Vorliegen sogenannter absoluter Schutzhindernisse, zu denen unter anderem folgende Punkte zählen:
Fehlende Unterscheidungskraft
Zeichen müssen einen Herkunftshinweis liefern und dürfen nicht rein beschreibend oder zu allgemein sein.
Produktbeschreibende Angaben
Begriffe, die lediglich Art, Beschaffenheit, Menge, Wert oder geografische Herkunft der Produkte benennen, sind vom Markenschutz ausgeschlossen.
Täuschungsgefahr
Zeichen dürfen nicht geeignet sein, das Publikum über Art, Beschaffenheit oder Herkunft der Produkte irrezuführen.
Verstoß gegen öffentliche Ordnung oder gute Sitten
Marken dürfen keine staatlichen Symbole, amtlichen Prüfzeichen oder sittenwidrige Inhalte enthalten.
Bösgläubige Anmeldung
Eine Markenanmeldung kann ausgeschlossen werden, wenn sie etwa nur zum Zweck der Behinderung anderer Marktteilnehmer erfolgt.
Widerspruch und Löschung
Mit der Eintragung einer Marke genießen Inhaber das exklusive Nutzungsrecht, müssen aber auch aktiv dafür sorgen, dass sie im geschäftlichen Verkehr rechtserhaltend genutzt wird.
Eingetragene Marken können durch Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist oder durch spätere Löschungsanträge (Verfall/Nichtigkeit) entfernt werden, beispielsweise wenn ältere Kennzeichenrechte bestehen, die Marke nicht ausreichend genutzt wird oder absolute Schutzhindernisse im Nachhinein festgestellt werden.
Widerspruch
Nach Veröffentlichung der Eintragung können Dritte gegen die Markeneintragung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist noch Widerspruch erheben, um eigene Kennzeichenrechte zu schützen. Ein Widerspruch kann beispielsweise auf der Grundlage anderer älterer Kennzeichenrechte, wie Benutzungsmarken und geschäftlichen Bezeichnungen, erhoben werden. Darüber hinaus kann der Widerspruch auf eine geschützte geografische Angabe oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung gestützt werden.
Löschung
Im Falle von Nichtbenutzung bzw. Verfall oder absoluten Schutzhindernissen kann eine eingetragene Marke noch auf Antrag gelöscht werden.
Die Eintragung einer Marke kann auch auf Antrag auch aufgrund bestehender älterer Rechte für nichtig erklärt und gelöscht werden.
Vorteile von Marken
Marken bieten zahlreiche Vorteile, sind aber an rechtliche Voraussetzungen und eine kontinuierliche Überwachung gebunden. Eine professionelle Markenschutzstrategie gewährleistet, dass eine Marke langfristig gesichert und erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Mit der Eintragung erwirbt der Markeninhaber ausschließliche Rechte; er kann u.a. Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft bei Verletzungen seiner Marke geltend machen.
Kooperation mit Schneiders & Behrendt
Als zugelassener European Trademark and Design Attorney berate ich Sie gerne.
Die internationale Absicherung von Marken erfolgt in der Regel über Unionsmarken für den gesamten EU-Raum oder über das Madrider System für IR-Marken. Zu beachten ist, dass die Verfahren und Schutzwirkungen territorial unterschiedlich sind.
In Zusammenarbeit mit der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Schneiders & Behrendt steht für Marken daher ein internationales Netzwerk aus Fachleuten zur Verfügung, um den Schutz der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen weltweit zu gewährleisten.