Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird oft als das schnelle Schutzrecht bezeichnet, da es im Gegensatz zum Patentverfahren in der Regel nur wenige Wochen dauert, bis das Gebrauchsmuster im Register eingetragen wird.

Das Gebrauchsmuster ist, wie das Patent, ein Schutzrecht für eine technische Erfindung. Durch Gebrauchsmuster werden Erfindungen auf allen Gebieten der Technik geschützt, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Im Gegensatz zu Patenten ist es mit Gebrauchsmustern nicht möglich, Verfahren zu schützen. Neben Deutschland existieren Gebrauchsmuster ebenfalls in einer Reihe anderer Länder, jedoch ist die internationale Verbreitung von Patenten deutlich stärker.

Gebrauchsmuster

Einreichung von Gebrauchsanmeldung

Um Gebrauchsmusterschutz zu erhalten, muss zunächst eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Patentamt eingereicht werden. In der Gebrauchsmusteranmeldung wird zunächst die Erfindung beschrieben, für die Gebrauchsmusterschutz beantragt wird. Der Aufwand für eine Gebrauchsmusteranmeldung ist mit dem einer Patentanmeldung vergleichbar. Bereits bei der Ausarbeitung und Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung empfiehlt sich die Beauftragung eines Patentanwalts.

Eintragungsverfahren

Im Rahmen des Eintragungsverfahrens erfolgt keine Prüfung der Schutzvoraussetzungen Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit. Infolgedessen ist der Gebrauchsmusterschutz zunächst einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein patentrechtlicher Schutz.

Mit der Eintragung tritt das Gebrauchsmuster in Kraft, und Inhaber haben, sofern die Schutzvoraussetzungen vorliegen, die gleichen Rechte wie mit einem erteilten Patent: Nur Inhaber sind befugt, die geschützte Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem anderen können Inhaber eines Gebrauchsmusters dies verbieten.

Löschungs- und Verletzungsverfahren

Erst im Rahmen eines Löschungs- oder Verletzungsverfahrens erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Schutzvoraussetzungen für einen wirksamen Gebrauchsmusterschutz, d. h. der Voraussetzungen hinsichtlich Neuheit, erfinderischem Schritt und gewerblicher Anwendbarkeit. Dies ist mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden und muss gegen die Vorteile der schnellen Eintragung abgewogen werden.

Schutzdauer

Während ein Patent für einen Zeitraum von maximal zwanzig Jahren aufrechterhalten werden kann, ist dies bei einem Gebrauchsmuster lediglich für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren möglich.

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